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22.05.2013: Storrs Gesprächsabsage + Strafanzeige

Kategorie: Eigenes

22.05.2013: Storrs Gesprächsabsage/Strafanzeige

Nachdem Herr Storr mich am 01.05.2013 um ein Gespräch gebeten und ich zugesagt hatte, kam nun die lange ausstehende E-Mail von ihm.

Er bittet mich nach einer oberflächlichen Betrachtung des Chemtrailhandbuchs, das an Boshaftigkeit gegenüber seiner Person kaum mehr zu überbieten sei, um Verständnis, dass er kein Interesse mehr an einer öffentlichen Diskussion mit mir habe. Stattdessen hätte er Strafanzeige gegen mich eingereicht.

Es kann durchaus sein, dass er seine Anzeige nutzen wird, um Stimmung zu machen, um sich wieder als aktiv o. ä. darzustellen. Sicher wird es dazu auch Veröffentlichungen auf der Website von "Sauberer Himmel" geben. Ich werde öffentlich nicht weiter darauf eingehen und betone nur, dass eine Strafanzeige nichts weiter als eine Schilderung eines Sachverhalts ist. Auf dieser Basis finden Ermittlungen statt. Klar ist natürlich, dass ich alles im Buch belegen kann.

Wer sich inhaltlich nicht auseinandersetzen möchte bzw. kann, muss eben solche Wege bestreiten, siehe "Das Chemtrailhandbuch", S. 251 ff. und 312 ff. Es wird im Prinzip auch hier genau das bestätigt, was im Buch steht.

Allerdings hoffe ich natürlich trotzdem, dass es sich herumspricht. Der nach einer USA-Sängerin und -Schauspielerin benannte Effekt greift so auch beim Chemtrailhandbuch.

Ergänzung

Für den Fall, dass jemand von einer Strafanzeige keine Vorstellung hat, eine kleine Erklärung (aus eigener Erfahrung):

Bei einer Strafanzeige schildert man den Sachverhalt einer vermuteten Straftat. Das ist zunächst alles. Im Gegensatz zur weit verbreiteten Meinung erstattet man eine solche Anzeige nicht gegen jemanden, sondern wegen eben eines Sachverhaltes. Dazu muss man alle denkbaren Umstände angeben, wie Ort, Zeit, Zeugen, usw. Wenn man weiß, wer etwas gemacht hat, wird man dies selbstverständlich bei der Schilderung auch mit angeben. Verdeutlicht wird dies beim Formular, das man online ausfüllen kann - hier wird nicht gefragt, gegen wen man Anzeige erstattet: Internetwache: Strafanzeige.

Ist die Strafanzeige eingegangen und gibt es Anhaltspunkte für einen Straftatbestand, beginnen die Ermittlungen. Dies kann sehr lange dauern (bei mir dauerte es mal länger als ein halbes Jahr) und es kann auch sein, dass der, der die Anzeige erstattet hat, lange nichts mehr davon mitbekommt. Werden beteiligte Personen im Rahmen der Ermittlungen befragt, bekommen diese natürlich etwas von der Strafanzeige mit. Wenn …

Ergeben die Ermittlungen aber keinen ausreichenden Tatbestand und gibt es dazu auch keine Befragungen, bekommt niemand etwas von dieser Strafanzeige mit. Das betrifft also auch Personen, die in der Strafanzeige genannt wurden. Die Ermittlungen werden eingestellt und dem, der die Anzeige erstattete, wird dies mitgeteilt. Möglicherweise wird es dann noch an irgendeinen Datenschutzbeauftragten für weitere Ermittlungen übergeben und wenn auch das nichts ergibt, bekommt der, der die Anzeige erstattete, dies auch mitgeteilt. In dem Fall weiß also nur der von der Strafanzeige, der sie erstattet hat; nicht aber derjenige, gegen den sie letztendlich gerichtet war.

Übrigens: Die Strafanzeige wegen der Rezensionen/Kommentare einiger Chemtrail-Gläubiger habe ich am 21.05.2013 tatsächlich erstattet.