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20.01.2014: Kein Erfolg für Herrn Storr

Kategorie: Eigenes

Vielleicht kann sich noch jemand an die Sache mit dem Gespräch erinnern: Herr Storr hatte mich öffentlich zu einem Gespräch herausgefordert. Ich sagte sofort zu; auch dann noch, als er die Bedingungen verschärfte. Nun kennen wir ja die Verschwörungstheoretiker und man kann sich vorstellen, dass die Herausforderung zum Gespräch (also nicht das Gespräch, sondern die Herausforderung an sich) nur ein Versuch war, mich an den Pranger zu stellen. Meine Zusage dürfte damit überraschend gewesen sein.

Klar war natürlich, dass die Vertreter der Chemtrail-Verschwörungstheorie in einer sachlichen Diksussion unterlegen sein müssen, weil alle Scheinargumente entkräftet bzw. sogar widerlegt werden können. Das wusste Herr Storr sicher auch. Also dürfte er das Problem gehabt haben, aus der Sache mit dem Gespräch wieder rauszukommen. Und so schrieb er mir, dass er aufgrund des Inhaltes des Chemtrailhandbuches Abstand von einem Gespräch nimmt und Strafanzeige erstattet hat.

Mehr dazu:
01.05.2013: Die Antwort an Herrn Storr lautet: Ja.
22.05.2013: Storrs Gesprächsabsage/Strafanzeige

Für Anfang Januar 2014 hatte ich dann eine Vorladung zu einer Vernehmung. Angegeben war eine Beleidigung am 25.01.2013. Nun kann es schon mal sein, dass in einem schnellen Gespräch etwas rausrutscht, aber eigentlich achte ich immer darauf, dass ich alle Aussagen auch belegen kann. Also suchte ich, was an dem Tag gewesen sein könnte. Außer ein paar Tweets bei Twitter war nichts und auch da gab es nur einen Verweis auf ein Satire-Video, was ich mir hätte vorstellen können. Also druckte ich mir ein paar Sachen aus und ging zur Vernehmung, obwohl ich darauf hingewiesen wurde, dass das nicht sein muss. Aber mich interessierte schon, was Herr Storr versucht hatte.

Bei der Vernehmung erfuhr ich, worauf sich Herr Storr bezog - auf einen Text auf meiner Website:

25.01.2013: Bayerischer Rundfunk: Verschwörungstheoretiker seriöse Gesprächspartner.

Hier war ich überrascht, weil ich gerade bei der Website auf Sicherheit Wert lege, insbesondere auf die Belegbarkeit der Aussagen. Ihm ging es dabei um den markierten Text.

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Herr Storr führte an, dass er als „Antisemit/Esoterik-Spinner“ bezeichnet und dass auf seinen Eintrag bei Psiram verwiesen würde. Zu Psiram war noch eine verfängliche Bemerkung enthalten, an die kann ich mich aber leider nicht mehr erinnern. Diese beiden Sachen gab er jedoch als „Beleidigung“ an.

Die Beamtin sagte, dass es schon eine Beleidigung wäre, jemanden einfach so als „Antisemit/Esoterik-Spinner“ zu bezeichnen. Da bräuchte man eigentlich gar nichts mehr zu sagen. Und so dachte ich in dem Moment schon, dass man dann wohl die nächsten Schritte sehen müsste. Aber …

Zunächst wurde sie stutzig, als ich sie darauf hinwies, dass ich nur erzählt habe, dass das jemand gesagt hat. Sie fragte dann noch mehrere Male, ob ich das wirklich nicht selbst bei Twitter erzählt hätte, aber ich konnte meine Aussage belegen. Sehr interessiert hingegen wurde sie, als ich ihr den Ausdruck des Khasaren-Beschlusses des BVerfG überreichte. Hier ging es ja auch um Aussagen von Herrn Storr.

Zusätzlich hatte ich noch den Mailverkehr mit Herrn Storr ausgedruckt und mitgenommen - auch den nahm sie sehr interessiert entgegen. Es gab ja in der Vergangenheit noch mehr Mails als nur zu dem Gespräch.

In das Vernehmungsprotokoll wurde dann noch aufgenommen, dass Herr Storr es möglicherweise konkret auf mich abgesehen hätte - auch, weil er jemanden angezeigt hat, der nur gesagt hat, dass jemand etwas gesagt hat. Und so ganz nebenbei erhielt die Beamtin noch einen kleinen Einblick in die Chemtrail-Märchen und in die Verhaltensweisen der Verschwörungstheoretiker.

Was nun letzten Endes eine Rolle gespielt hat, weiß ich nicht. Jedenfalls kam die Information von der Amtsanwaltschaft, dass das Verfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt sei. Es gab also keinen „Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage“.

Wichtig war aus meiner Sicht dennoch, dass ich meine Aussagen belegen konnte, weil ich sonst bei der Vernehmung wohl kaum eine Chance gehabt hätte. Das sollte auch für jeden vielleicht nochmal die Schlussfolgerung aus dem Ereignis sein: Man sollte immer im Kopf haben, dass die Verschwörungstheoretiker uns mundtot machen wollen, weil sie keine Fakten haben und ihr Weltbild in Gefahr ist. Dazu nutzen sie jede Möglichkeit.

Wie wichtig das ist, haben wir gesehen, als Herr Storr gegen Jörg Kachelmann verlor, wie er beim BVerfG eine Niederlage einstecken musste und auch in diesem Fall.

Abschließend noch die Erläuterung des Textes, da Herr Storr den offensichtlich nicht so recht verstanden hat:

„Bei Twitter fragte jemand den Bayerischen Rundfunk, seit wann Antisemiten/Esoterik-Spinner in den Kirchenfunk dürften.“

Mit diesem Satz erzähle ich, dass das jemand gesagt bzw. gefragt hat. Es ist also keine Behauptung, Meinung o. ä.; es ist eine Feststellung, die sich jederzeit prüfen ließ. Diese Aussage stimmt also - jemand hat gefragt. Damit ist von meiner Seite aus nicht gesagt, dass jemand ein Antisemit/Esoterik-Spinner sei.

„Dabei wurde auf die Psiram-Seite zu Dominik Storr verwiesen.“

Auch das ist zunächst nur eine Feststellung, denn es wurde ja tatsächlich auf die Psiram-Seite zu Dominik Storr verwiesen. Nicht durch mich; ich sage nur, dass jemand dorthin verwiesen hat. Aber warum sage ich das? Nicht ohne Grund, denn man sollte sich das mal ansehen, weil es dort Informationen gibt, die auch mit Quellen belegt sind. Und was liest man bei Psiram? Dass Herr Storr ein Verschwörungstheoretiker sei. Und so komme ich zu meiner Meinung:

„Der BR müsste also gewusst haben, worum es ging.“

Der BR müsste also gesehen haben, dass Herr Storr als Verschwörungstheoretiker gilt und was er in der Vergangenheit von sich gegeben hat. Deswegen zitiere ich auch die Aussage des BR komplett:

„In den Sendungen der Redaktion Religion u. Kirche treten weder ‚Antisemiten‘ noch ‚Esoteriker‘ auf, sondern seriöse Gesprächspartner“.

In dieser Aussage sind nämlich nicht nur „Antisemiten“ und „Esoteriker“ enthalten, sondern auch „seriöse Gesprächspartner“. Und da ich hier niemanden als „Antisemit“ oder „Esoteriker“ bezeichnen möchte, betone ich im folgenden Satz nochmal, dass es um den Verschwörungstheoretiker geht:

„Nun ja, wenn der Bayerische Rundfunk jetzt schon bekannte(!) Verschwörungstheoretiker ernsthaft zu Wort kommen lässt, muss man sich schon überlegen, wofür unser Geld verwendet wird.“

Für mich war dies die Erinnerung: Die Texte müssen noch leichter verständlich geschrieben werden, denn man darf nicht davon ausgehen, dass bestimmte Rechtsanwälte Textverständnis haben.

Ermittlungsverfahren eingestellt.